Corona und die Politik machen mal wieder einen Strich durch die Rechnung: Seit heute sind nach aktueller Verordnung Weihnachtsmärkte in Brandenburg verboten. Auch die „Interessengemeinschaft Falkensee e.V.“ (IGF) musste ihren Falkenseer Adventsmarkt leider absagen. Damit verbunden leider auch das alljährliche Wunschkugelfest, das nicht stattfinden wird.
Die Falkenseer Gewerbetreibenden und ihr Verband sind darüber nicht erfreut: „Angesichts von Fernsehbildern, auf denen in Köln zu Tausenden Karneval gefeiert wird und der FC Union vor vollem Haus Fußball spielt, fällt es schwer, kleine Weihnachtsmärkte wie unseren abzusagen“, kritisiert Vereinsvorsitzender Bernhard von Schröder. Für viele der Stände, die nun nicht aufgebaut werden dürfen, wurde bereits Getränke und Speisen eingekauft, es wurde Personal gebunden. Von Schröder: „Dabei sind unsere Gäste auf dem Adventmarkt alles ehrenamtlich tätige Menschen.“
Damit wenigstens ein kleiner Teil des gemeinnützigen Charakters dieses Adventmarkts bestehen bleibt, hat der Vorstand der IGF kurzfristig beschlossen, zum Wochenende die für das Fest geplanten und vom ASB mit Schülerinnen und Schülern des Lise-Meitner-Gymnasium vorbereiteten Wunschkugeln aufzuhängen, damit sie trotzdem „gepflückt“ und die Wünsche darin erfüllt werden können.
„Es darf nicht sein, dass die Menschen, die sich darauf freuen, dass ihre Wünsch erfüllt werden, am Ende leer ausgehen.“ Der Falkenseer Weihnachtsbaum, den die IGF jedes Jahr spendiert, steht ab Donnerstag auf dem Brunnenplatz an der Bahnhofstraße, Donnerstagabend wird er erleuchtet. Er ist seit vielen Jahren Träger der Wunschkugeln, die dann abgenommen werden können, um die Wünsche darin zu erfüllen.
Verwundert zeigt sich der Verbandsvorsitzende bei der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Weihnachtsmärkte wurde im gesamten Land untersagt, Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter draußen auf bis zu 250 Personen begrenzt gestattet, sie sind also als 3G-Veranstaltungen erlaubt. Von Schröder: „Können Covid- Viren zwischen einem Weihnachtsmarkt und einer Veranstaltung ohne Unterhaltungscharakter unterscheiden…?“
Auf beiden Veranstaltungen stünden Menschen zusammen und es gelten die AHA-Regeln. Die meisten Weihnachtsmärkte hätten sich zusätzlich sogar auf 2G verpflichtet. Von Schröder: „Hier wird wieder einmal mit dem Rasenmäher Politik gemacht.“ (Falkensee, 24. 11. 2021, Bernhard v. Schröder)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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