Viele Einzelhändler, die von der Schließbestimmung der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung betroffen sind, nehmen die Möglichkeit wahr, ihre Waren an die Kunden nach Hause zu liefern. Aber auch die Abholung von vorher telefonisch oder auf elektronischem Wege bestellten Waren ist unter Einhaltung der Hygienestandards möglich. Die Auslegung der Eindämmungsverordnung führte in diesem Punkt in der Vergangenheit zu Unsicherheiten.
Auf Nachfrage des Landkreises Havelland teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg mit: „Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen. Wenn der Einkaufsladen von der Kundschaft nicht betreten wird, findet kein Publikumsverkehr in dem Einkaufsladen statt. Mit dem Bereitstellen von Waren zur Abholung außerhalb des Ladens wird nicht gegen die Schließungsbestimmung in § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV verstoßen. Nach seinem Sinn und Zweck dient das Verbot des § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV vor allem der Verhinderung übermäßiger Personenaufkommen zur Vermeidung von Ansteckung. Die Lieferung oder (Einzel-)Abholung im Sinne von § 2 Abs. 2 zuvor bestellter Waren birgt eine ebensolche Ansteckungsgefahr nicht. Denn durch die Lieferung oder (Einzel-)Abholung können gerade Personenansammlungen vermieden werden. Die Abholung sollte aber entsprechend eines Drive-In ohne Betreten des jeweiligen Ladengeschäfts erfolgen.“
Einzelhändler, die Waren durch ihre Kunden abholen lassen, sind für die Einhaltung des Mindestabstandes und die Beachtung der sonstigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Waren müssen vor dem Geschäft übergeben werden. Die Zahlung regelt man am besten vorher online, auch eine Terminvergabe für die Abholung ist vorteilhaft.
Fragen zur Auslegung der Eindämmungsverordnung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Falkensee in den Bereichen Ordnungsamt (ordnungsamt@falkensee.de, 03322 281300), Gewerbe (gewerbe@falkensee.de, 03322 281-194 oder -195) und Wirtschaftsförderung (wirtschaft@falkensee.de, 03322 281-350 oder -351). (Info: Stadt Falkensee)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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