Vor Gericht möchte niemand gern stehen. Manchmal ist der Weg vor einen Richter aber nicht zu vermeiden, um in einer kniffligen Auseinandersetzung Recht zu bekommen. Da juristische Streitigkeiten schnell sehr teuer werden können, denken viele Bürger über eine Rechtsschutzversicherung nach. Braucht man das? Wir fragen Rechtsanwalt Dr. Christoph Schäfer von der wendelmuth Fachkanzlei für Erbrecht & Familienrecht in Falkensee. (ANZEIGE)
Er erklärt: „Zunächst gibt es die eine Allround-Rechtsschutzversicherung nicht. Man kann nämlich für völlig verschiedene juristische Themen jeweils eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen. Hier muss jeder Versicherungsnehmer für sich entscheiden, welche Themen ihm als wichtig erscheinen. Ich halte drei Themenfelder im privaten Bereich für relevant – Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die außergerichtlichen Beratungskosten und die Kosten des Gerichtsverfahrens. Sie prüft auch, ob die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.“
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, benötigt eine Rechtsschutzversicherung mitunter schneller als gedacht. Etwa, wenn es bei einem Unfall Probleme mit dem Nachweis der eigenen Unschuld gibt, weil man alleine im Auto gesessen hat, die gegnerische Partei aber einen Beifahrer als Zeugen benennen kann.
Christoph Schäfer: „Im Arbeitsrecht geht es meist um die Kündigungsschutzklage. Hier werden oft drei Monatsgehälter als Gegenstandswert herangezogen, das kann vor Gericht teuer werden, vor allem, wenn das Verfahren in einem Vergleich endet. Hier macht ein Rechtsschutz Sinn, vor allem dann, wenn man im Unternehmen Spannungen fühlt oder bereits absehen kann, dass es aufgrund einer möglichen wirtschaftlichen Schieflage zu Entlassungen kommen wird.“
Wer zur Miete wohnt, nimmt eine Rechtsschutzversicherung mitunter in Anspruch, um einen mit dem Vermieter nicht zu lösenden Disput z.B. über Schimmelbildung, zu hohe Nebenkostenabrechnungen oder einer Kündigung wegen Eigenbedarf vor Gericht klären zu lassen.
Eine wichtige Frage, die beantwortet werden muss, bevor der Rechtsweg eingeschlagen wird: Zahlt die Versicherung überhaupt? Und in welcher Höhe? Christoph Schäfer: „Die erste Handlung vor dem Hinzuziehen eines Anwalts sollte immer die Kontaktaufnahme mit der Versicherung sein. So lässt sich klären, ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt bei der geschilderten Problematik greift. In der Regel orientiert sich die Versicherung, wenn sie zahlt, stets an der gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung. Verlangt ein Anwalt mehr für seine Dienste, kann es zu einer Differenz kommen, die der Mandant aus eigener Tasche bezahlen müsste.“
Sicherlich ist auch das ein Grund, warum viele Versicherungen einen Anwalt ihres Vertrauens empfehlen, wenn es um bestimmte Rechtsstreitigkeiten geht. Wer sich selbst einen Anwalt sucht, sollte vor der Beauftragung klären, ob die Versicherung ausreicht, um die entstehenden Kosten zu decken. Christoph Schäfer: „Oft gibt es auch eine Eigenbeteiligung.“
Eine Rechtsschutzversicherung sollte in keinem Fall dafür da sein, fortan mit jeder Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen. Rechtsanwalt Schäfer: „Mitunter deckt ja die Versicherung einen Streitfall über eine 20-Euro-Handyrechnung. Dann wird man aber nur schwer einen Anwalt finden, der diesen Fall freiwillig übernehmen möchte.“
Welche Rechtsschutzversicherung hält der Anwalt am Ende für die wichtigste? Christoph Schäfer: „Wenn es auf den Euro nicht ankommt, empfehle ich eine Versicherung im Bereich Verkehrsrecht. In vielen Bereichen kann man einem Rechtsstreit ja aus dem Weg gehen. Gerade im Straßenverkehr kommt man aber leicht unverschuldet in eine rechtliche Schieflage.“
Einen Tipp hat der Experte am Ende noch für die Leser. Christoph Schäfer: „Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei vorsätzlichen Straftaten.“ (Text/Foto: CS)
Info: Fachkanzlei wendelmuth, Agnes D. Wendelmuth, Bahnhofstr. 79-81, 14612 Falkensee, Tel.: 03322-42560-20, www.wendelmuth.net
Dieser Artikel stammt aus „FALKENSEE.aktuell – Unser Havelland“ Ausgabe 156 (3/2019).
Der Beitrag Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung? Wir fragen nach! erschien zuerst auf FALKENSEE.aktuell.